BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Fallgeld, Gebühr

Fallgeld (accural duty; test premium; lottery ticket double proceeds)

Alte Gebühr in Deutschland beim Tod eines Erblassers (Vorläufer der heutigen Erbschaftsteuer) oder beim Besitzwechsel von Grundstücken (Vorläufer der heutigen Grunderwerbsteuer), auch Fallfreigeld genannt. Ein bestimmter Anteil der Einnahmen wurde manchmal bestimmungsgemäss der Armenkasse zugewiesen. Heute bei neuartigen, noch nicht eingeführten und noch nicht zugelassenen Medikamenten die Zahlung an ein Krankenhaus, das an Testpatienten die Arznei erprobt und dem Hersteller des Heilmittels eine (vertraglich genau festgelegte) Dokumentation über den Versuchsverlauf zur Verfügung stellt. Pharmaunternehmen müssen zur Marktzulassung solche Studien (in der Regel an mehreren Tausenden von Patienten und im einzelnen übergenau geregelt) nachweisen. In der Lotterie der Unterschiedsbetrag zwischen einem an den Lotterieeinnehmer (lottery agent) zurückgegebenen Los einerseits und dem Wiederverkauf dieses Loses an einen neuen Kunden andererseits, auch Absprungertrag genannt. Siehe Armengeld, Armenkasse, Kauffreigeld Kumutgeld, Sterbegeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen