BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Vergleichbarkeit, Grundsatz

Vergleichbarkeit (comparability)

Grundsatz im Rechnungswesen und im Aufsichtsrecht, wonach die gleichen Sachverhalte von allen Unternehmen gleichermassen behandelt werden müssen, um Vorgänge bei verschiedenen Unternehmen gegenüberzustellen und beurteilen zu können. Siehe Mark-to-Model-Ansatz.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen