Gericht, Klima-Klagen

Reicht das Klimaschutzprogramm des Bundes, um die Ziele bei der Reduktion der Treibhausgase auch zu erreichen? Mit dieser Frage beschäftigt sich nun ein Gericht.

16.05.2024 - 03:31:10

Gericht verhandelt über Klima-Klagen gegen Bundesregierung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg überprüft die Regelungen des Bundes zum Klimaschutz. Bei einer mündlichen Verhandlung heute in Berlin ging es um Frage, ob die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung verankerten Maßnahmen wirklich eine Einhaltung der gesetzlich festgelegten Ziele beim Klimaschutz sicherstellen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sowie drei andere Kläger halten das für nicht gegeben und fordern von der Bundesregierung eine Überarbeitung des Programms.

Viele Maßnahmen seien zu unkonkret, zu wolkig und zu vage formuliert, sagte ein Anwalt der DUH in der Verhandlung. Er nannte die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als Beispiel. Es sei nicht klar, welche konkreten Auswirkungen dies auf die Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgase habe.

Politisches Programm statt konkreter Plan

Ein Prozessvertreter der Bundesregierung erklärte, es handele sich beim Klimaschutzprogramm eher um ein politisches Programm als um einen konkreten Plan, er sprach von einer «höheren Abstraktionsebene». Gesetzgeber und Verwaltung untersetzten das Programm aber an vielen Stellen mit konkreten Maßnahmen.

Basis für die Klagen sind die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030. Zudem ist im Gesetz das Ziel verankert, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Zum Vergleich: Erreicht waren im Vorjahr rund 46 Prozent Minderung.

Die mündliche Verhandlung des Gerichts dauerte am Nachmittag an. Ob gleich anschließend ein Urteil fällt oder erst bei einem vorsorglich ins Auge gefassten Termin am 22. Mai, war offen. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben.

@ dpa.de